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   OLG Frankfurt, 09.04.1980 - 22 W 5/80   

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https://dejure.org/1980,6522
OLG Frankfurt, 09.04.1980 - 22 W 5/80 (https://dejure.org/1980,6522)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.04.1980 - 22 W 5/80 (https://dejure.org/1980,6522)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. April 1980 - 22 W 5/80 (https://dejure.org/1980,6522)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1980, 1148
  • MDR 1980, 855
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Naumburg, 01.03.2004 - 2 U 28/03

    Rechtsmittel gegen Kostenurteil nach auf Kostenpunkt beschränktem Einspruch gegen

    Gleiches gilt für den Streit darüber, ob auch das Anerkenntnis eines unpfändbaren bzw. überschuldeten Schuldners die Veranlassung zur Klageerhebung entfallen lässt oder ob ein solcher Schuldner dem Gläubiger unaufgefordert zumindest eine vollstreckbare Urkunde i. S. des § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO zur Verfügung stellen muss (vgl. OLG Frankfurt MDR 1980, 855; OLG Köln MDR 1982, 584; LG Freiburg VersR 1980, 728; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 93 Rdn. 59).
  • OLG Hamburg, 02.11.2001 - 12 U 38/01

    Sofortiges Anerkenntnis; Schuldanerkenntnis; Vorverfahren; Klageerwiderungsfrist;

    Auf diese Möglichkeiten einer Klagevermeidung muss der Gläubiger den Schuldner hinweisen, wenn er das Risiko einer Kostentragung nach § 93 ZPO vermeiden will (BGH, a.a.O.; anders das OLG Frankfurt, MDR 1980, 855, das sich mit der BGH-Entscheidung jedoch nicht auseinandergesetzt hat).
  • OLG Hamburg, 02.11.2001 - 12 W 25/01

    Sofortiges Anerkenntnis; Schuldanerkenntnis; Vorverfahren; Klageerwiderungsfrist;

    Auf diese Möglichkeiten einer Klagevermeidung muss der Gläubiger den Schuldner hinweisen, wenn er das Risiko einer Kostentragung nach § 93 ZPO vermeiden will (BGH, a.a.O.; anders das OLG Frankfurt, MDR 1980, 855, das sich mit der BGH-Entscheidung jedoch nicht auseinandergesetzt hat).
  • OLG Nürnberg, 22.05.2015 - 6 W 227/15

    Kostenentscheidung der einstweiligen Verfügung bei Anfechtung nach AnfG

    Eine vorgerichtliche Unterlassungsaufforderung war dem Kläger unter diesen Umständen nicht zumutbar (vgl. OLG Köln, a. a. O.; OLG Frankfurt MDR 1980, 855; OLG Naumburg BeckRS 2010, 05629; Jaspersen/Wache, a. a. O., § 93 Rn. 43), zumal da die Beklagten durch die parallel erhobene Anfechtungsklage gewarnt und auf die Absichten des Klägers aufmerksam gemacht wurden.
  • KG, 01.06.1987 - 24 W 624/87
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist streitig, ob das Privileg des § 93 ZPO voraussetzt, daß neben die fehlende Klageveranlassung und neben das sofortige Anerkenntnis noch die alsbaldige Erfüllung des Anspruchs tritt; dies fordern die Oberlandesgerichte Köln MDR 1979, 941; 1982, 584; Frankfurt ZIP 1980, 1148; Hamm MDR 1985, 505, und das Landgericht Frankfurt BB 1977, 770; Leipold in Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 93 Rdn. 12; Schneider in Zöller, ZPO 15. Aufl. § 93 Rdn. 6 "Geldschulden«; Baumbach/Hartmann, ZPO 45. Aufl. § 93 Anm. 5 "Geldforderung«, während der Bundesgerichtshof (NJW 1979, 2041) sowie die Oberlandesgerichte Düsseldorf NJW 1967, 162; Zweibrücken MDR 1971, 591; München MDR 1984, 409 und das Landgericht Limburg NJW 1976, 1899; Thomas/Putzo, ZPO 14. Aufl. § 93 Anm. 3 b dd diese zusätzliche Voraussetzung ablehnen.
  • LG Nürnberg-Fürth, 26.01.2015 - 3 O 8457/14

    Verfügungsverbot bezüglich eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück -

    Vor diesem Hintergrund war der Verfügungskläger nicht gehalten, vor Einleitung gerichtlicher Schritte die Verfügungsbeklagten zur Übersendung einer vollstreckbaren Urkunde im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO aufzufordern (vgl. OLG Köln NJW 1977, 256; OLG Frankfurt MDR 1980, 855; Münchener Kommentar, ZPO, § 93, Rn. 19-73).
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